Zuteilung der Ausstellungsflächen
Die
Zuteilung der Ausstellungsfläche wird von der HLMC Events GmbH unter
Berücksichtigung des Veranstaltungsablaufs sowie der zur Verfügung
stehenden Räumlichkeiten vorgenommen. In der Sponsoren- oder
Ausstellervereinbarung angegebene Platzierungswünsche werden nach
Möglichkeit beachtet.
Die HLMC Events GmbH kann die Positionierung des Sponsors- oder Ausstellers gegebenenfalls auch nachträglich noch verändern – eine verbindliche Zusage an den Sponsor bzw. Aussteller erfolgt erst durch die endgültige Aufplanung 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Zahlungsziele
Die Bezahlung der Sponsoren-
bzw. Ausstellergebühr zum in der entsprechenden Vereinbarung
festgelegten Fälligkeitstermin ist Voraussetzung für die Übergabe und
Nutzung der zugeteilten Standfläche. Eine Zahlung der Gebühr vor dem
Bezug des Standes am Aufbautag mittels Kreditkarte ist nur unter
vorheriger Absprache mit der HLMC Events GmbH möglich. Die dabei
entstehenden Kreditkartengebühren trägt der Sponsor bzw. Aussteller.
Standaufbau und Standausstattung
Die HLMC Events GmbH bietet grundsätzlich nur Standflächen an –
keinen Standbau. Jede Standfläche wird von der HLMC Events GmbH mit der
in der entsprechenden Vereinbarung festgehaltenen Anzahl an Stehtischen
und Barhockern ausgestattet. Ferner wird ein Stromanschluss
(Dreifachsteckdose) bereitgestellt. Die restliche Standausstattung ist
vom Sponsor bzw. Aussteller vorzunehmen.
Beim Aufbau des Standes
dürfen weder an den Wänden noch am Boden des Hotels Verankerungen
jeglicher Art vorgenommen werden. Das gilt auch für das Anbringen von
Postern oder Plakaten. Hierfür wird dem Sponsor oder Aussteller auf
Wunsch von der HLMC Events GmbH eine Pinnwand bereitgestellt. Für
eventuelle Schäden, die durch den Aufbau des Standes am Hotel entstehen,
haftet der Sponsor oder Aussteller, der ursächlich für diese Schäden
verantwortlich ist.
Für den Aufbau des Standes werden dem Sponsor
bzw. Aussteller rechtzeitig die Aufbauzeiten mitgeteilt. Der Sponsor
oder Aussteller muss spätestens bis zum Aufbauendtermin seinen Stand
fertig aufgebaut haben.
Eine Überschreitung der festgesetzten
Standbegrenzung beim Aufbau der Stände ist nicht zulässig und muss im
Vorfeld mit der HLMC Events GmbH vor der Erstellung der endgültigen
Aufplanung der Veranstaltung abgestimmt werden.
Die Bewachung
der Ausstellungsstände und Exponate obliegt dem Sponsor bzw. Aussteller.
Die Reinigung des Standes obliegt ebenfalls dem Sponsor bzw.
Aussteller.
Stornierung durch den Sponsor oder Aussteller
Eine
Stornierung einer Sponsoren- oder Ausstellervereinbarung durch den
Sponsor oder Aussteller ist zwei Wochen nach Übersendung der Sponsoren-
oder Ausstellervereinbarung möglich. Bei einer Stornierung nach diesem
Zeitpunkt hat der Sponsor oder Aussteller die volle Gebühr zu
entrichten. Die HLMC Events GmbH behält sich darüber hinaus vor,
Schadensersatzansprüche gegen den Sponsor oder Aussteller geltend zu
machen, sofern der HLMC Events GmbH ein nachweislicher Schaden durch die
Stornierung des Sponsors oder Ausstellers entsteht.
Stand: 1. Januar 2010